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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gebühren

  • Die Anwälte der Sozietät rechnen auf Stundenbasis ab anhand von im Vorhinein festgesetzten Stundensätzen. Die Höhe dieser Stundensätze hängt von der Erfahrung des jeweiligen mit dem Fall befassten Anwalts ab. Weder Höchst- noch Niedrigsätze werden angewandt.
  • In Ausnahmefällen sind Fest- oder Pauschalpreisabsprachen möglich.
  • Die Gebühren werden in Rechnung gestellt unabhängig von dem erzielten Ergebnis. Die existierenden Regeln der Rechtsanwaltskammer erlauben keine Anwendung des Prinzips "No cure no pay".
  • Entsprechend des belgischen Rechts werden Rechtsanwaltsgebühren mit einer Mehrwertsteuer von 21% belegt.
  • Spesen werden entsprechend den Regeln der Rechtsanwaltskammer in Rechnung gestellt und können Sekretariats- und Schreibgebühren beinhalten.

Mandate

  • Die Anwälte der Rechtsanwaltssozietät legen ihren Mandanten eine besondere Vollmachtserteilung zur Unterschrift vor. Eine solche Vollmachtserteilung hat zum Zweck, den Umfang des Mandats genau abzustecken und mögliche Missverständnisse in Bezug auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vermeiden.
  • In Ausnahmefällen kann ein Sondermandat vereinbart werden.
  • In Bezug auf Mandantenwünsche, die außerhalb unserer Leistungspalette liegen, können wir auf Anfrage Kontaktadressen von vertrauenswürdigen Experten auf ihrem Gebiet (z.B. Wirtschaftsprüfer, Notare usw.) zur Verfügung stellen.

Versicherung und Berufshaftpflicht

  • Da alle Anwälte der Rechtsanwaltssozietät Mitglieder der Brüsseler Rechtsanwaltskammer sind, sind sie durch die Gruppenversicherung der Rechtsanwaltskammer gegen Berufshaftpflichtschäden geschützt. Trotzdem ist diese Deckung in Bezug auf die Schadenssumme und das Schadensereignis begrenzt.

Berichtspflichten

Die Anwälte der Rechtsanwaltssozietät müssen den Berichtspflichten Folge leisten, die durch das Belgische Gesetz vom 11. Januar 1993 eingeführt worden sind, das die EU Richtlinie 91/308/EEC (ausgedehnt auf Mitglieder der Rechtsberatenden Berufe durch EU Richtlinie 2001/7/EC) umsetzt. Diese Berichtspflichten beziehen sich auf Transaktionen, die (laut Definition) als Geldwäsche angesehen werden können. Bitte beachten Sie, dass in verschiedenen Fällen Ausnahmen von diesen Berichtspflichten gemacht werden (z.B. bei Streitigkeiten vor Gericht).

 
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